FAQ

 1) Was ist die Internationale Organisation für Migration?

Die Internationale Organisation für Migration ist die führende zwischenstaatliche Organisation im Migrationsbereich. IOM arbeitet eng mit nationalen Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen und unabhängigen Experten zusammen. Zurzeit gehören IOM 127 Staaten als Mitglieder an.

IOM verpflichtet sich dem Prinzip, dass humane und geregelte Migration sowohl den MigrantenInnen als auch den Gesellschaften zu Gute kommt.

Mit diesem Ziel ist IOM bestrebt internationale Kooperation in Migrationsbelangen zu fördern, praktische Lösungen für migrationsbezogene Herausforderungen zu finden und humanitäre Hilfe für MigrantInnen in Not zu leisten.

IOM assistiert MigrantInnen mittels individueller, zielorientierter Projekte. Über 96% der für IOM Aktivitäten aufgewendeten finanziellen Mittel stammen aus freiwilligen Beiträgen zu konkreten Projekten. Der Restanteil wird von den Mitgliedstaaten finanziert.


2) Was macht IOM Wien für MigrantInnen?

IOM Wien unterstützt MigrantInnen direkt durch zielgerichtete Projekte und fördert die politische Entwicklung auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene.

Direkte Unterstützung bietet IOM Wien in den Bereichen Umsiedlung, Familienzusammenführung sowie assistierte freiwillige Rückkehr und Reintegration.

Auf politischer Ebene ist IOM Wien in den Bereichen Bekämpfung des Menschenhandels, assistierte freiwillige Rückkehr, Arbeitsmigration, Migration und Entwicklung, Gender und Migration sowie umweltbedingte Migration aktiv.


3) Ist IOM Wien für die Beratung von MigrantInnen verantwortlich?

IOM Wien arbeitet mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammen, welche Beratung und Schutz in den Bereichen Bekämpfung des Menschenhandels, unterstützte freiwillige Rückkehr und Familienzusammenführung anbieten.

Die wichtigsten Partnerorganisationen im Bereich Beratung sind die Caritas, European Homecare, Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) und das Österreichische Rote Kreuz.

IOM Wien berät keine MigrantInnen während deren Aufenthalt in Österreich, stellt jedoch Informationen über Beratungsorganisationen zur Verfügung und leitet MigrantInnen folglich zur Beratung an die zuständigen NGOs weiter.

Im Rahmen der länderspezifischen Projekte zur unterstützten freiwilligen Rückkehr und Reintegration haben MigrantInnen die Möglichkeit das IOM Wien Büro zu besuchen, um sich bezüglich der Reintegrationsunterstützung zu informieren und mit Rückkehrern, welche ihre Reintegrationsmaßnahmen bereits umgesetzt haben, telefonisch in Kontakt zu treten.


4) Ist IOM Wien für die Durchführung österreichischer Migrationspolitik verantwortlich?

Österreich ist ein IOM Mitgliedsstaat. Als solcher sind österreichische Regierungsorgane wichtige Ansprechpartner für IOM und unterstützen die Finanzierung von Projektaktivitäten. Die Formulierung und Umsetzung der Migrationspolitik ist jedoch das Hoheitsrecht und die Verantwortung der österreichischen Regierung. Als separate Organisation ist IOM Wien weder verpflichtet noch von der österreichischen Regierung beauftragt Migrationspolitik durchzuführen.


5) Hat IOM Wien Einfluss auf den Ausgang von Asylanträgen in Österreich?

Nein, IOM Wien kann den Ausgang eines Asylverfahrens nicht beeinflussen. Allerdings wirkt sich die effektive freiwillige Rückkehr auf die Entscheidung im Asylverfahren aus. Nachdem eine freiwillig zurückkehrend Person Österreich verlassen hat, wird sein/ihr Asylantrag als unbegründet erachtet. Anmeldungen zur freiwilligen Rückkehr können jederzeit zurückgezogen werden.


6) Ist IOM an der Abschiebung von Migranten beteiligt?

Nein, IOM ist nicht an Abschiebungen beteiligt. Es werden ausschließlich Rückkehr-Serviceleistungen für jene Migranten angeboten, die eine unterstützte Rückkehr aus eigenem freien Willen beantragen.

Die Ermittlung der Freiwilligkeit einer Rückkehr stellt eine Voraussetzung für sämtliche Rückkehrarrangements, die unter der Leitung von IOM durchgeführt werden, dar. Jede von IOM zur Verfügung gestellte Information soll es MigrantInnen ermöglichen, eine voll informierte Entscheidung bezüglich der Rückkehr zu treffen.

Bereits deportierte MigrantInnen können nicht durch Geldmittel der freiwilligen Rückkehr unterstützt werden.